Erbrecht
Unter dem Begriff Erbrecht werden alle rechtlichen Bereiche die mit dem Ableben einer Person in Verbindung stehen zusammengefasst. Bekannte Begriffe sind hier beispielsweise das Testament, die Erbschaft und Erbschaftssteuer, der Pflichtteil oder auch besondere Elemente wie Patientenverfügungen.
Im Gesetz wird eine Erbfolge geregelt, in Deutschland sind das alle Verwandten die mit dem Erblasser, also mit demjenigen der das Erbe hinterlässt, in familiärer Verbindung stehen. Nähere Verwandten haben natürlich einen größeren Anteil am Erbe als entfernte verwandte. Jedoch kann der Erblasser die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzen, in dem er ein Testament eröffnet. Das kann er kostenlos für sich erstellen und beispielsweise beim Amtsgericht aufheben lassen, dies dient dazu, dass das Testament später auch auffindbar ist. Die sicherste Variante jedoch ist es, dass Testament von einem Notar erstellen zu lassen, er bürgt später für die Echtheit, für den Fall, dass in Frage gestellt wird, dass das Testament nicht echt sei. Wird einer der näheren Verwandten als Erbe vom Erblasser ausgeschlossen, geht dieser aber nicht leer aus, sondern erhält trotzdem noch, den vom Gesetz bestimmten Pflichtteil des Erbes. Auf die Erbschaft muss der Erbe dann später die Erbschaftssteuer zahlen. Aber bereits vor dem Ableben sollte über Patientenverfügungen im Fall einer schweren Krankheit oder des Komas nachgedacht werden, auch diese Vorkehrungen zählen mit in den Bereich des Erbrechts.
Wie für alle anderen Bereiche des Rechts gibt es auch in diesem Teil bestimmte Anwälte, die sich mit dem Thema befassen, hier wären die Fachanwälte für Erbrecht. Diese können Sie in einem Beratungsgespräch über alle Konsequenzen und Variationen des Erbrechts und dessen Elemente beraten. Und für den Fall, dass eine Rechtsschutzversicherung besteht, bei der auch das Erbrecht abgedeckt ist, entstehen Ihnen beim Anwaltsbesuch keine Kosten, da der Rechtsanwalt die entsprechenden Gebühren dann über die Versicherung abrechnen kann.
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